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VG Frankfurt/Main, 25.10.2004 - 9 E 4787/03, 9 E 7271/03 |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.10.2004 - 9 E 4787/03, 9 E 7271/03 (https://dejure.org/2004,25773)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 9 E 4787/03, 9 E 7271/03 (https://dejure.org/2004,25773)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.10.2004 - 9 E 4787/03, 9 E 7271/03
- VGH Hessen, 07.11.2005 - 1 UE 3712/04
- BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06
Wird zitiert von ... (3)
- VG Frankfurt/Main, 27.12.2004 - 9 E 2223/04
Dienstliche Beurteilung; Anforderungsprofil
Die Kammer hat hierzu in ihrem Urteil vom 25.10.2004 (9 E 4787/03(V)) folgendes ausgeführt:.Die in § 9 BGleiG getroffenen Regelungen sind auch unabhängig davon zu beachten und umzusetzen, ob Personen unterschiedlichen Geschlechts für einen Arbeitsplatz in Betracht kommen oder ob Frauen in der betreffenden Dienstpostengruppe unterrepräsentiert sind (vgl. ebenfalls Urteil der Kammer vom 25.10.2004, 9 E 4787/03(V)).
- VG Frankfurt/Main, 25.10.2004 - 9 E 7271/03
Anforderungsprofil; BEURTEILUNG; Dienstliche Beurteilung; QUALIFIKATION; …
Es handelt sich um ein Schreibversehen, da im parallel verhandelten Verfahren 9 E 4787/03(V) der im hiesigen Verfahren tätige Bevollmächtigte des Klägers im Vorverfahren aufgetreten ist, während hier der Kläger das Vorverfahren allein betrieben hat. - VG Frankfurt/Main, 23.05.2005 - 9 E 6026/04 Bereits in ihrem Urteil vom 25.10.2004 (9 E 4787/03(V) - Juris) hat die Kammer dazu ausgeführt, dass allgemeine Beurteilungsrichtlinien, die für die Erstellung von Beurteilungen sämtlicher Beamter im jeweiligen Geschäftsbereich ohne Rücksicht auf ihren konkreten Dienstposten und die damit verbundenen spezifischen Anforderungen gelten sollen, die Entwicklung von arbeitsplatzspezifischen Anforderungen für den jeweiligen Dienstposten oder eine Gruppe nahezu gleicher Dienstposten weder vorwegnehmen noch ersetzen können.